AgroControll GmbH
Kontrollen in der Landwirtschaft
 

Gebührenreglement

Betreffs Gebühren bestehen keine Unterschiede mehr für die Betriebe im Kanton Solothurn und Baselland/Baselstadt. Es gelten in beiden Kantonen die selben Tarife.



Jeder Betrieb zahlt jährlich eine Grundgebühr, auch wenn keine Kontrolle gemacht werden muss. 

Die Grundgebühr setzt sich aus der fixen Grundgebühr pro Betrieb und dem variablen Anteil zusammen, der von der LN und der Tierzahl abhängig ist.