AgroControll GmbH
Kontrollen in der Landwirtschaft
 


Aktuelles


Dezember 2022


An der ordentlichen Herbstversammlung vom 9. Dezember 2022 haben die Gesellschafter beschlossen, die Kontrollgebühren auch für das kommende Jahr auf dem Stand der letzten beiden Jahre zu belassen. Also keine Erhöhung vorzunehmen. Dies trotz allgemein steigender Kosten auch für uns als Kontrollstelle (Dienstleistungen Drittfirmen, Löhne, Sozialabgaben, etc.).


Wir bedanken uns bei dieser Gelegenheit bei all unseren Kunden und Partnern und wünschen allen schöne Festtage und ein erfolgreiches Jahr 2023.



Oktober 2022


Neue Bürozeiten


Bisher war das Büro der AgroControll jeweils am Montag, Mittwoch und Donnerstag besetzt. (von 08.00 - 12.00 Uhr)

Ab sofort wird das Büro neu am Montag, Mittwoch und Freitag besetzt sein. (ebenfalls von 08.00 - 12.00 Uhr)



Dezember 2021


Rückvergütung Kontrollkosten


Die AgroControll GmbH wurde im Jahr 2000 von den beiden Bauernverbänden Solothurn (SOBV) und beider Basel (BVBB) gegründet und gehört diesen je zur Hälfte. Die Kontrollstelle wird regelmässig akkreditiert durch den Bund und führt die Kontrollen nach definierten Richtlinien durch.


Aus der Kontrolltätigkeit der letzten Jahre konnten zweckgebundene Rückstellungen zu Gunsten der kontrollierten Betriebe gebildet werden.

Die Gesellschafterversammlung hat im Juni 2021 beschlossen, diese Rückstellungen an alle direktzahlungsberechtigten Landwirte in BL, BS und SO auszuschütten, welche die AgroControll GmbH als Kontrollstelle gewählt haben.


Jeder begünstigte Betrieb profitiert deshalb im Jahr 2021 von einer Rückerstattung von CHF 38.--, welche direkt bei den Kontrollkosten 2021 in Abzug gebracht wird.

Die AgroControll GmbH ist nicht gewinnorientiert und strebt grundsätzlich ausgeglichene Rechnungsergebnisse an. In diesem Sinne ist die Rückerstattung im Jahr 2021 als einmalig zu betrachten.


Wir bedanken uns bei dieser Gelegenheit bei all unseren Kunden und wünschen allen schöne Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2022.



Januar 2021


Tierwohl Programm Kontrollen

Die Kontrollen zu BTS/RAUS (Tierwohlprogramme) werden ab diesem Jahr auch in den Kantonen Baselland und Baselstadt alle unangemeldet durchgeführt.

Im Kanton Solothurn ist dies bereits seit 2020 so umgesetzt worden.

Im Kanton Baselland/stadt werden in diesem Jahr auch einige BTS/RAUS Kontrollen vom letzten Jahr nachgeholt,  die aufgrund des Lockdown zwischen März 2020 und Mai 2020 nicht durchgeführt werden konnten.


In allen drei Kantonen werden vermehrt risikobasierte Kontrollen anstelle der ordentlichen Kontrollen durchgeführt. Dies entspricht dem neuen Kontrollkonzept des Bundes von 2020 (VKKL 2020)


Alle Kontrollen im öffentlichen Bereich werden von den Vollzugsbehörden (Landwirtschaftsämter, Veterinärämter) definiert, Auch die Definition, ob eine bestimmte Kontrolle angemeldet oder unangemeldet zu erfolgen hat. Dies gilt ebenfalls für alle drei Kantone (BL/BS/SO).



Januar 2021


Kontrollen und Corona

Kontrollen auf den Landwirtschaftsbetrieben sind auch mit dem aktuell verschärften Massnahmepaket des Bundes  uneingeschränkt möglich.

Selbstverständlich müssen die Schutzmassnahmen des BAG eingehalten werden bei den Kontrollen:

·        1.5 m Abstand halten (auch im Freien und im Stall)

·        Regelmässig Hände desinfizieren (vor und nach jedem Betriebsbesuch)

·        Fahrten mit dem Auto nach Möglichkeit getrennt (ansonsten Maske tragen) 

·        Keine Betriebsbesuche, wenn Kontrolleur oder Betriebsleiter krank sind 


Darüber hinaus gilt zusätzlich:

Maskentragpflicht für Kontrollperson und Bewirtschafter in Innenräumen von Wohngebäuden (auch wenn Abstand von 1.5 m eingehalten wird)


Ist der Bewirtschafter nicht bereit, eine Maske zu tragen, muss die ganze Kontrolle im Freien/Ökonomiegebäude durchgeführt werden (auch administrativer Teil).

 


Juli 2020


Veränderte Büro - Öffnungszeiten


Ab dem 17. Juli ist unser Büro anstelle des Freitag Morgen neu am Donnerstag Morgen besetzt. Zudem ist das Büro jeweils nur noch am Morgen besetzt.


Unsere Öffnungszeiten sind also ab sofort folgendermassen geregelt:


Montag, Mittwoch und Donnerstag, 08.00 bis 12.00 Uhr 


Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns gerne eine Nachricht auf der Combox hinterlassen oder uns via Kontaktformular eine Nachricht schreiben. Oder schreiben Sie uns eine Mail an info@agrocontroll.ch.



Mai 2020


Wiederaufnahme der Kontrolltätigkeit


Das BLW und das BLV haben mit ihren Schreiben vom 22. April 2020 die Kantone angewiesen, die Kontrolltätigkeit ab dem 1. Mai 2020 schrittweise wieder aufzunehmen. 


Bei den Kontrollen müssen die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über die Hygiene und das soziale Verhalten strikte eingehalten werden, dh.:


  • Kein  Händeschütteln während der ganzen Kontrolldauer.
  • Die Abstandsregel von 2 m Distanz ist während der Kontrolle einzuhalten. Auch während der Schreibarbeiten.
  • Kann die Distanz nicht eingehalten werden, wird das Tragen von Schutzmasken sehr empfohlen.
  • Regelmässige  Desinfektion der Hände bzw. Händewaschen (vor Beginn und nach Ende einer Kontrolle auf einem Betrieb).
  • Auch den Empfehlungen für besonders gefährdete Personen ist bei einer Kontrolle auf dem Landwirtschaftsbetrieb Rechnung zu tragen. 
  • Falls beteiligte Personen krank sind (Kontrolleur/Bewirtschafter) darf eine Kontrolle nicht durchgeführt werden


Die Kontrolleure sind mit Schutzmasken und Desinfektionsmitteln ausgerüstet. Falls erforderlich, können auch Schutzmasken an die Landwirte abgegeben werden für die Kontrolle.


Die Agrocontroll nimmt darum die Kontrolltätigkeit ab sofort wieder auf und hofft auf das Verständnis der Bewirtschafter für die neue Situation während der Corona Krise. 


Die Agrocontroll wünscht allen Landwirten alles Gute und viel Erfolg auf den Betrieben.

 


Februar 2020


Bio Kontrollen


In Zusammenarbeit mit der BIO TEST AGRO AG in Münsingen führen wir ab diesem Jahr auch Bio Kontrollen durch. Betriebe, die auf Bio umstellen wollen oder bereits als Bio Betriebe anerkannt sind, können sich durch Kontrolleure der Agrocontroll GmbH kontrollieren lassen. Diese Betriebe müssen bei der kantonalen Erhebung aber die BIO TEST AGRO AG (BTA) als Kontrollorganisation wählen (nicht bio.inspecta AG).


siehe auch https://www.bio-test-agro.ch


Für Fragen zu Bio Kontrollen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Allgemeine Tierschutzkontrollen werden in den Kantonen Solothurn, Baselland und Baselstadt ohnehin immer durch die Agrocontroll GmbH durchgeführt (oder durch die Veterinärdienste/-Ämter selber), Unabhängig von der Produktionsart (ÖLN oder BIO) und unabhängig von der gewählten Kontrollorganisation.