Entlang Gewässern darf auf 6 Metern kein Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Dieser Streifen darf nicht ackerbaulich genutzt werden.
Der Streifen von 3 Metern entlang von Gewässern, Hecken und Wald, der nicht gedüngt werden darf, hat sich nicht verändert und gilt weiterhin.
Auf den folgenden Seiten finden sie künstlich angelegte Kanäle und Bäche, die eine generelle Vorgabe für die Pufferstreifen haben. Sie können die Karten downladen und entsprechend wissen Sie, wie der Pufferstreifen angelegt werden muss.